Skip to main content

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Konsultation zu ihren Leitlinienentwürfen zur Kreditvergabe und -überwachung eingeleitet. Ausgehend von den in den letzten Jahren in der EU gestiegenen Beträgen notleidender Forderungen (Non-Performing Exposures, NPE) soll mit dem Richtlinienentwurf sichergestellt werden, dass

  • die Institute solide und umsichtige Standards für das Eingehen, Verwalten und Überwachen von Kreditrisiken haben und dass
  • neu aufgenommene Kredite einen hohen Stellenwert haben Kreditqualität.

Mit dem Entwurf der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung soll auch sichergestellt werden, dass die Praktiken der Organe mit den Verbraucherschutzvorschriften und den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Einklang stehen. Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2019.

 

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung

 

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung: Das Wichtigste auf einen Blick

Die EBA führt in ihrer Presseerklärung zu den EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung folgendes aus:

In den Leitlinienentwürfen sind die Regelungen zur internen Governance für die Gewährung und Überwachung von Kreditfazilitäten während ihres gesamten Lebenszyklus festgelegt. Sie führen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung von Kreditnehmern ein und führen die aufsichtsrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Ziele der EBA zusammen.

 

Ziele der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung

Die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung wurden auf der Grundlage der vorhandenen nationalen Erfahrungen ausgearbeitet. Mängel in der Kreditvergabepolitik und -praxis der Institute werden damit behoben.

Gleichzeitig spiegeln diese Leitlinien die jüngsten aufsichtsrechtlichen Prioritäten und politischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten wider. Insbesondere tragen sie der Notwendigkeit Rechnung, bei der Gewährung von Krediten Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie technologiebasierte Innovationen zu berücksichtigen.

Ziel der Leitlinien ist es, die Praktiken der Institute und die damit verbundene Governance zu verbessern. Die Leitlinien sollen sicherstellen,
dass neu aufgenommene Kredite von hoher Bonität sind.  Die EBA möchte die finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit des EU-Bankensystems verbessern.

Der Richtlinienentwurf ist der erste Fall, in dem die EBA Anforderungen vorschlägt, die

  • für Anbieter von Verbraucherkrediten nach der Verbraucherkreditrichtlinie (CCD) und
  • für Nichtbanken-Hypothekarkreditanbieter nach der Hypothekarkreditrichtlinie (MCD) gelten.

Dieser geänderte Handlungsspielraum ist das Ergebnis der Überprüfung der EU-Kommission durch die drei europäischen Aufsichtsbehörden, die voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft tritt und deren Geltungsbereich durch die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD) erweitert wird.

 

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung im Überblick

Mit den EBA-Leitlinien werden folgende Rahmenbedingungen geschaffen:

  1. Klarstellung des internen Governance- und Kontrollrahmens für die Kreditgewährung und den Kredit-Entscheidungsfindungsprozess, basierend auf den Anforderungen der EBA-Richtlinien für interne Governance (vgl. Abschnitt 4);
  2. Anforderungen an die Informations- und Datenerhebung von Kreditnehmern, Dokumentation, und Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung der Kreditnehmer (Abschnitt 5);
  3. Darlegung der aufsichtsrechtlichen Erwartungen für die risikobasierte Preisgestaltung von Darlehen (Abschnitt 6);
  4. Leitlinien für die Bewertung von unbeweglichen und beweglichen Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditgewährung sowie deren Überwachung und Überprüfung sowie der Ergebnisse der Überwachung (Abschnitt 7); und
  5. Angabe der laufenden Überwachung des Kreditrisikos und der Kreditengagements, einschließlich der regelmäßigen Bewertung von professionellen Kreditnehmern (Abschnitt 8).

 

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung

In Anlage 3 werden verbindliche Leitlinien für die Kreditvergabe an

  • Corporate and SME borrowers
  • Leveraged finance, asset-based lending and project finance
  • Shipping

festgelegt.

 

Diese Seminare könnten Sie zum Thema EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung auch interessieren

Die Teilnehmer haben neben Seminare MaRisk: Kreditgeschäft & Prozesse auch folgende Seminare besucht:

Seminar MaRisk 6.0 – neue Anforderungen an das Risikomanagement

Seminar Auslagerungen im Fokus der Bankenaufsicht

Seminar Compliance Update 2019

Seminar MaRisk-Compliance + BAIT + Interne Revision

Seminar Neue MaRisk – Risikotragfähigkeit – SREP – ICAAP

Seminar MaRisk: Risikomanagement + Compliance

EBA Leitlinien Kreditvergabe