Seminare Geschäftsführer + Online Schulungen Geschäftsführer
Bist du fit & proper für deine Aufgabe als Geschäftsführer oder Prokurist?
Mit Seminare Geschäftsführer + Online Schulungen Geschäftsführer erhältst du die wichtigsten Skills für eine erfolgreiche Unternehmensführung.
Kennst du deine Rechte, Pflichten und Aufgaben als GmbH Geschäftsführer und Prokurist?
Mit dem S+P Lehrgang erhältst du ein Update zu den neuesten Anforderungen an die Sachkunde als Geschäftsführer und Prokurist.
Auch wenn du bereits länger in der Rolle als Geschäftsführer tätig bist, warten in dieser besonderen Stellung immer neue Herausforderungen auf dich. Bleibe Up to Date mit S+P Online Schulungen.
16 Seminare für deine Sachkunde als Geschäftsführer
Up to Date mit S+P Seminare Geschäftsführer + Online Schulungen Geschäftsführer.
Wenn du testen willst, ob du das vermittelte Wissen sicher anwenden kannst, dann melde dich direkt zum Fit & Proper-Test als Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S+P) an.
Du erhältst mit dem Zertifikat zum geprüften GmbH Geschäftsführer die Möglichkeit ein Alleinstellungsmerkmal zu erwerben und die nötige Sachkunde gegenüber Gesellschaftern, Führungskräften und Mitarbeitern nachzuweisen.
„War seit langem das beste Seminar, das ich besucht habe. Sehr informativ und hat Spaß gemacht.“
„Sehr guter Praxisbezug – Hoch kompetente Referenten.“
„Ein spannendes Seminar, das interessant und ohne Leerlauf war. Der Referent hat engagiert und sehr kompetent Wissen vermittelt und sichergestellt, dass der Seminarinhalt verstanden werden konnte.“
„Ich habe das Gefühl (von Anfang an) im „richtigen“ Seminar gewesen zu sein, auch als „kleine“ Firma hier ernst genommen zu werden. Die Präsentation war stets sehr anschaulich, verständlich und praxisrelevant. Vielen Dank“
Sachkunde mit Seminare Geschäftsführer + Online Schulungen Geschäftsführer
Kennst du deine Rechte, Pflichten und Aufgaben als GmbH Geschäftsführer ?
§ 43 GmbHG regelt die Haftung des GmbH Geschäftsführers. Danach haftet der GmbH Geschäftsführer bei folgenden Verstößen:
- Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
- Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
- Insbesondere bist du zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, dass dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.
- Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.
Tipp: Prüfe deinen GmbH Geschäftsführervertrag. Eine Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist nach Ausscheiden als Geschäftsführer ist möglich. Musterformulierungen und Vertragsentwürfe für Geschäftsführer und Prokuristen erhältst du mit den S+P Seminaren Geschäftsführung Basis + Online Schulungen.
Die Aufgaben und Pflichten des GmbH Geschäftsführers regelt insbesondere § 46 GmbHG. Dort sind die nicht delegierbaren Entscheidungsbefugnisse der Gesellschafter geregelt.
Die Gesellschafter entscheiden über
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
- die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (§ 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs) und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses;
- die Billigung eines von den Geschäftsführern aufgestellten Konzernabschlusses;
- die Einforderung der Einlagen;
- die Rückzahlung von Nachschüssen;
- die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen;
- die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben;
- die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung;
- die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb;
- die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen, sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, welche gegen die Geschäftsführer zu führen sind.
Entsprechende Gesellschafterbeschlüsse sind durch den GmbH Geschäftsführer vorzubereiten.
Und das sagen unsere Kunden
Buchen Sie Ihr S+P Seminar Geschäftsführer online; bequem und einfach mit dem online Seminarformular.